Sie möchten ein Gutachten für Ihre Immobilie in Hameln oder Umgebung erstellen lassen? Unser erfahrenes Team kümmert sich um Ihr Anliegen. Mit Hapke Immobilien vertrauen Sie auf ein Unternehmen mit mehr als 20 Jahren Erfahrung. Natürlich stehen wir Ihnen auch vorab für eine unverbindliche Beratung zur Verfügung. Rufen Sie uns an. Wir sind täglich für Sie von 8:30 Uhr bis 17:00 Uhr unter 05151 / 94 01 57 erreichbar.
Hapke Immobilien ist Ihr Ansprechpartner in Hameln und Umgebung bei allen Vorhaben rund um Ihre Immobilie. Selbstverständlich auch dann, wenn Sie ein Gutachten für Ihre Immobilie wünschen. In diesem Fall arbeiten wir mit seriösen Immobiliengutachtern zusammen, um eine Ermittlung des Verkehrswerts Ihrer Immobilie anzufertigen. Eine Verkehrswertermittlung ist aus verschiedenen Gründen wichtig – seien es rechtliche, steuerliche oder versicherungstechnische.
Natürlich ist ein Gutachten spätestens dann unabdingbar, wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten. Als Kenner des Hamelner Immobilienmarkts ermittelt Hapke Immobilien den Wert Ihres Objekts präzise vor dem Hintergrund der aktuellen Angebots- und Nachfragesituation. Diese Leistung bieten wir für Häuser, Eigentumswohnungen und Grundstücke an.
Weitere Situationen, in denen ein Gutachten vorteilhaft ist
Hinterlassen Sie Ihre Rufnummer, damit wir Sie kontaktieren können. Alternativ können auch Sie uns über Telefon und E-Mail erreichen. Wählen Sie die 05151 / 94 01 57 oder schreiben Sie uns Ihre Fragen direkt an info@hapke-immobilien.de. Wir freuen uns auf Sie.
Sinn und Zweck eines Gutachtens für eine Immobilie ist stets die Ermittlung des sogenannten Verkehrswerts des Objekts. Das Baugesetzbuch definiert diesen in § 194 folgendermaßen: „Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“ Die wichtigsten Kriterien für das Erstellen eines solchen Gutachtens finden Sie im Folgenden:
In einem Kurzgutachten erläutern wir auf wenigen Seiten, aufgrund welcher Faktoren sich der ermittelte Wert Ihres Objekts ergibt. Diesen Service bieten wir Ihnen in der Regel kostenlos an. Ein Vollgutachten (auch als Verkehrswert- oder Langgutachten bezeichnet) ist weitaus detaillierter und daher mit höherem Aufwand verknüpft. Eine Übersicht über beide Verfahren finden Sie in der folgenden Gegenüberstellung:
Wenn Sie ein Vollgutachten für Ihr Objekt wünschen, vermitteln wir Sie gerne an die dafür verantwortlichen Sachverständigen. Falls Sie Interesse am Kauf oder Verkauf eines Hauses, Grundstücks oder einer Eigentumswohnung haben, erstellen wir auf Wunsch ein Kurzgutachten für Sie.
Scheidung, Erbschaft, Ermittlung einer Schadenshöhe: Es gibt viele Anlässe, bei denen ein Immobiliengutachten benötigt wird. Gegebenenfalls reicht ein Kurzgutachten aus – dieses erstellen wir Ihnen gern. Wünschen Sie ein Vollgutachten, vermitteln wir Sie unbürokratisch an die dafür zuständigen Sachverständigen. Erfahrungsgemäß fallen schon im Vorfeld einige Fragen an, von denen wir im Folgenden die häufigsten beantworten:
Muss der Wert eines Objekts für ein rechtliches Verfahren bestimmt werden, so ist stets das Erstellen eines Vollgutachtens vorgeschrieben. Damit lässt sich der Wert einer Immobilie exakt festlegen, weswegen es als rechtstauglich gilt und sowohl von Behörden als auch von Kreditgebern anerkannt wird. Mögliche Szenarien, in denen ein Vollgutachten notwendig wird, sind:
Steht ein Kauf oder Verkauf einer Immobilie bevor, genügt in der Regel ein Kurzgutachten. Auch im Falle von außergerichtlichen Einigungen bei Scheidungen und Erbschaften sowie als Vermögensübersicht für die eigenen Akten ist diese Form des Gutachtens das Mittel der Wahl. Daumenregel: Ist keine Behörde involviert, ist das Kurzgutachten ausreichend.
Von einem vereidigten Sachverständigen – entweder ein öffentlich bestellter oder ein staatlich anerkannter. Erstgenannter wird von der IHK geprüft und ernannt. Ein staatlich anerkannter Sachverständiger verfügt ebenfalls über ein Zertifikat der IHK und ist zusätzlich berechtigt, Gutachten für Behörden und öffentliche Einrichtungen durchzuführen.
Das Überprüfen und nachträgliche Aktualisieren eines Immobiliengutachtens ist grundsätzlich möglich. Mit zunehmendem Alter des fraglichen Dokuments wird allerdings das Durchführen eines neuen Gutachtens empfohlen.